Schriftdolmetschen ist in Deutschland nach der Kommunikationshilfenverordnung eine dem Gebärdensprachdolmetschen gleichgestellte Kommunikationshilfe. Unter Bezug darauf werden nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und den Landesgleichstellungsgesetzen die gesetzlichen Ansprüche im Kontakt mit Behörden und in Verwaltungsverfahren des Bundes bzw. der einzelnen Länder geregelt. Aber auch im Bereich der medizinischen Versorgung und des Arbeitslebens ist die Kostenübernahme gesichert.